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   BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 9/81   

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https://dejure.org/1982,9348
BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 9/81 (https://dejure.org/1982,9348)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1982 - 5a RKn 9/81 (https://dejure.org/1982,9348)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 5a RKn 9/81 (https://dejure.org/1982,9348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanspruch; Krankengeld; Nachzahlungszeitraum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist bereits mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, wenn ihm dieses vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrages zwischen Krg und Rente (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 42/94

    Voraussetzungen für eine Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) - Entfallen

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist bereits mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, wenn ihm dieses vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen Krg und Rente (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 66/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) -

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist bereits mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, wenn ihm dieses vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen Krg und Rente (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 84/84

    Krankenversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Erstattungsanspruch

    Die Klägerin, die für die Zeit vom 1. September 1982 bis zum 10. März 1983 dem Versicherten Krankengeld in Höhe von insgesamt 5.640,20 DM gezahlt hatte, verlangte mit Schreiben vom 22. März 1983 die Erstattung dieses Betrages von der Beklagten; zur Berechnung nahm sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Juli 1982 - 5a RKn 9/81 (= SozR 2200 § 183 Nr 43) Bezug.

    Mit seiner Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht vom Urteil des 5a Senats vom 14. Juli 1982 (SozR 2200 § 183 Nr 43) ab, weil jenes Urteil noch einen nach § 183 Abs 3 Satz 2 RVO in der vor dem 1. Juli 1983 geltenden Fassung auf die Krankenkasse übergegangenen Rentenanspruch betraf (vgl hierzu Urteil des 1. Senats S 20, wo mit dem Hinweis auf neues Erstattungsrecht eine Abweichung von BSG in SozR 5870 § 8 Nr 6 mit der zwischenzeitlichen Neufassung der Grundnorm und dem neuen Erstattungsrecht des SGB 10 verneint wurde).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Entfall des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist bereits mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, wenn ihm dieses vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen Krg und Rente (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Durch Bewilligung der Altersrente tritt ein

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist demgemäß mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrages zwischen Krg und Rente, wenn ihm Krg vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSGE 75, 298 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).

  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 64/94

    Weitergewährung von Vorruhestandsgeld - Anspruch auf Zahlung eines

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist demgemäß mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrages zwischen Krg und Rente, wenn ihm Krg vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 6/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Rückwirkendes Entfallen ab Gewährung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist demgemäß mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrages zwischen Krg und Rente, wenn ihm Krg vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 KR 29/01

    Anspruch auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit; Anspruchsentstehung von dem

    Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) seien zu einer der Pflichtversicherung nachfolgenden Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 43) und zu einer nachfolgenden freiwilligen Mitgliedschaft (BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2) ergangen.
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RK 2/81
    Dieser Gesamtregelung ist somit, wie schon der mit ihr im Gesetzgebungsverfahren befaßte Sozialpolitische Ausschuß des Deutschen Bundestages ausgeführt hat (BT-Drucks III/2748, wiedergegeben 6 - in SozR Nr. 11 zu 5 19 BVG), zu entnehmen, daß bei Zubilligung einer EU-Rente während einer AU mit Krankengeldbezug der "An- 3pruch" auf das Krankengeld für die Dauer des Bezuges nicht rückwirkend wegfallen soll; die Krankenkasse durfte jedenfalls ihre Leistungen frühestens mit der Rentenfeststellung im Bescheid der LVA einstellen (vgl BSG, Urteil des 5a Senats vom 14. Juli 1982 - 5a RKn 9/81).
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